Was wir für Sie tun können


Was wir konkret für Sie tun?


Telefonische Beratung

erste Information zur Situation und anonyme Beratung über mögliche Hilfe und auf Wunsch die Vereinbarung eines Termins  für ein persönliches Gespräch.

Frauennotruf

24-stündige, ganzjährige Frauennotrufbereitschaft

Persönliches Gespräch

intensive Beratung und Analyse der Situation, Erstberatung zu Fragen der Verbrechensanzeige sowie Absprache notwendiger Schritte; Beratung zur Inanspruchnahme des Gewaltschutzgesetzes

Gewährleistung von persönlichen Schutzräumen

Es besteht die Möglichkeit der zeitlich befristeten Unterbringung der Betroffenen in den Frauen- und Kinderschutzwohnungen im Landkreis Zwickau

gegebenenfalls

Weitervermittlung an andere Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, Mithilfe bei der Organisation eines persönlichen Neuanfangs (z.B. Umzug, Schaffung von Grundlagen für die wirtschaftliche Selbständigkeit)

Vermittlung von Kontakten zu

Ärzt*innen, Psycholog*innen und Rechtsanwält*innen, auf Wunsch auch mit Begleitung zu notwendigen Untersuchungen und Anwaltsterminen

Begleitung zu Ämtern und Behörden

direkter Beistand bei der Anzeigenerstattung und bei gerichtlichen Verhandlungen, aber auch Unterstützung beim Kontakt
mit Ämtern

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