Aufnahme


Frauenschutz

Für Opfer häuslicher und sexueller Gewalt stehen im Landkreis Zwickau Frauenschutzwohnungen zur Verfügung. Aufgenommen werden können Frauen ab 18 Jahren mit ihren Kindern.
Die Aufnahme in den Frauenschutz erfolgt nach einem  telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch.
Im Gespräch klären wir mit Ihnen, ob der Weg in eine Frauen- und Kinderschutzwohnung für Sie eine Lösung  sein kann.
Der Aufenthalt in diesen Einrichtungen ist vorübergehend, meist bis zur Klärung der neuen Lebenssituation. Hierzu können Sie Hilfe und Unterstützung von Sozialarbeiterinnen in Anspruch nehmen.

Frauen mit Suchtproblemen, Selbst- oder Fremdgefährdung, psychischen Erkrankungen sowie Frauen, die ihren Alltag nicht selbst bewältigen können, können wir leider nicht in unserer Schutzeinrichtung aufnehmen.
Wir helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem geeigneten Hilfeangebot.

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