Was wir konkret für Sie tun?
Telefonische Beratung
erste Information zur Situation und anonyme Beratung über mögliche Hilfe und auf Wunsch die Vereinbarung eines Termins für ein persönliches Gespräch.
Frauennotruf
24-stündige, ganzjährige Frauennotrufbereitschaft
Persönliches Gespräch
intensive Beratung und Analyse der Situation, Erstberatung zu Fragen der Verbrechensanzeige sowie Absprache notwendiger Schritte; Beratung zur Inanspruchnahme des Gewaltschutzgesetzes
Gewährleistung von persönlichen Schutzräumen
Es besteht die Möglichkeit der zeitlich befristeten Unterbringung der Betroffenen
in den Frauen- und Kinderschutzwohnungen im Landkreis Zwickau
gegebenenfalls
Vermittlung von Kontakten zu
Ärzt*innen, Psycholog*innen und Rechtsanwält*innen, auf Wunsch auch mit Begleitung zu notwendigen Untersuchungen und Anwaltsterminen
Begleitung zu Ämtern und Behörden
direkter Beistand bei der Anzeigenerstattung und bei gerichtlichen Verhandlungen, aber auch Unterstützung beim Kontakt
mit Ämtern