Beratungsstelle für Opfer von sexuellem Missbrauch
Telefonische Beratung
erste Information zur Situation und anonyme Beratung über mögliche Hilfe und auf Wunsch die Vereinbarung eines Termins für ein persönliches Gespräch.
Persönliches Gespräch
intensive Beratung und Analyse der Situation, Erstberatung zu Fragen der Verbrechensanzeige sowie Absprache notwendiger Schritte; Beratung zur Inanspruchnahme des Gewaltschutzgesetzes
Beratung Angehöriger von Opfern sexueller Gewalt
gemeinsames Vorgehen zur Lösung der Krisensituation immer unter Berücksichtigung der eigenen Grenzen der Betroffenen. (Täter ausgeschlossen)
Vermittlung zu
Vermittlung zu
Ärzt*innen, Psycholog*innen und Rechtsanwält*innen, auf Wunsch auch mit Begleitung zu notwendigen Untersuchungen und Anwaltsterminen
Selbsthilfegruppen, welche zur Thematik des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Gewalt arbeiten
Begleitung zu Ämtern und Behörden
direkter Beistand bei der Anzeigenerstattung und bei gerichtlichen Verhandlungen, aber auch Unterstützung beim Kontakt
mit Ämtern